Perspektive Tirol

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08-10
Februar 2023

Pressebereich

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Alle Pressemeldungen
Von der Tourismus- zur Standortmarke

 

Dreh- und Angelpunkt der Standortmarke Tirol ist der bekannte Schriftzug von Arthur Zelger. Anfang der 1970er-Jahre erstmals entworfen, entwickelte er sich im Lauf seiner 50jährigen Geschichte auch im internationalen Kontext zu einer Ikone unter den Tourismusmarken.

Mit dem Wandel zur Standortmarke und dem damit verbundenen Redesign der Marke Tirol 2022 wurde der Schriftzug in kleinen Details optisch korrigiert und aus dem zwischen 1998 und 2021 obligatorischen roten Rahmen genommen: Er steht nun – dem ursprünglichen Ansinnen Zelgers folgend – wieder frei und bringt auf diese Weise seine formalen und inhaltlichen Qualitäten wieder besser zum Ausdruck: Er grenzt sich weniger von seinen umliegenden Elementen ab, geht mit diesen eine engere Verbindung ein, ist wandelbarer und wird auf diese Weise auch „nahbarer“.

Die bevorzugte (Standard-)Variante der Standortmarke Tirol ist jene ohne Rahmen. Alternativ können Partner und Sponsoren auch die bekannte Variante in der roten Box verwenden.

 
 
 
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Box-Variante (Standard)
 
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Freie Variante (nach Rücksprache)
 
 
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Herkunftsmarken
 

 

Wichtig ist die durchgängige Verwendung einer der beiden Varianten innerhalb des jeweiligen Partnerauftritts bzw. Sponsoringeinsatzes – der gleichzeitige Einsatz beider Logovarianten ist nicht zulässig.

In diesem Online-Manual finden Sie die jeweiligen Logovorlagen zum Download und es werden die wesentlichen Anwendungsregeln anhand von prototypischen Beispielen erklärt.

Wichtig: Die Verwendung der Standortmarke bedarf einer Lizenzierung durch die Lebensraum Tirol Holding GmbH.

Hier können Sie online ihre Lizenz beantragen:

Partner Marke Tirol

Die Standardvariante der Standortmarke Tirol
 
Die Standardvariante der Standortmarke Tirol für Partner und Sponsoren ist die Box-Variante. Generell, besonders aber bei der Platzierung auf Bildern ist auf eine ruhige Gesamtwirkung zu achten.
 
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Importvorlagen

 
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→ Logos sind bei der Lebensraum Tirol Holding zu beziehen

Für alle Logovarianten liegen digitale Vorlagen in unter­schiedlichen Farbvarianten und Dateiformaten (PDF, JPG, PNG uns SVG) vor. Andere als die hier gezeigten oder ein eigen­händiger Nachbau sind nicht zulässig! – Die Logovarianten werden durch unterschiedliche Datei­kürzel unterschieden.

Wofür werden die unterschiedlichen Dateiformate verwendet?

PDF-Logos
Für den Import in professionelle Layoutprogramme (z. B. Adobe®InDesign®) und zur Weiter­gabe eines Logos an Dritte (das PDF-Format ersetzt das bisher gebräuch­liche EPS-Format). Die vorbereiteten PDF-Logos sind vektorbasierend und damit beliebig vergrößerbar. Weiters lassen sie sich problemlos mit Adobe®Illustrator® öffnen. Für gedruckte Vorlagen sollten grundsätzlich PDF-Logos verwendet werden!

JPG- und PNG-Logos
JPG- und PNG-Dateien sind primär für den Import in Office-Anwendungen wie Microsoft®Word® und -Powerpoint® gedacht und bis zu einer Logobreite vo­n maximal 10 cm verwendbar. Im Unterschied zu JPG, unterstützt das PNG-Dateiformat auch transparente („durchsichtige“) Hintergründe, weshalb für PNG auch weiß-negative Logovarianten eingerichtet sind. JPG-Dateien sind im CMYK-Farbmodus definiert und primär für gedruckte Anwendungen gedacht, PNG-Dateien im RGB-Farb­modus primär für Screen- und Webanwendungen.

SVG-Logos
Scalable Vector Graphics (SVG, englisch für skalierbare Vektorgrafik) ist die vom World Wide Web Consortium (W3C) empfohlene Spezifikation zur Beschreibung zweidimensionaler Vektorgrafiken. Dieses Dateiformat, das auf XML basiert, wird für Web- und Appanwendungen verwendet.

 

 

Schutzabstand
 
Bei jeder Positionierung ist darauf zu achten, dass das Logo rundherum genug „Luft“ hat. Es sollte deshalb nicht zu knapp an den Seitenrand bzw. an Textblöcken, Bildern oder Kästen platziert werden. Die untenstehende Skizze zeigt den minimalen Schutzabstand, der der halben Höhe der Box entspricht.
 
1.3_03
 
 
Mindestgrößen
 
Um die optimale Lesbarkeit vom Logo zu gewährleisten, sind folgende Mindestgrößen zu beachten:
 
1.3_04
 
 
Farbe
 
Das Logo wird standardmäßig in der roten Box mit weißem Schriftzug verwendet. Für S/W-Anwendungen (primär in Office-Anwendungen) ist alternativ die Variante mit schwarzer Box zulässig, in Sponsorleisten bei Bedarf auch die weiß-negative Variante.
 

 

 
Platzierung in Bildhintergründen
 

Wird das Logo auf Bildern platziert, ist stets darauf zu achten, es mit ausreichend Abstand zu Bilddetails einzu­passen. Ist der Bildhintergrund unruhig, darf das Logo nicht darüber gelegt werden!

Bei der Platzierung auf Bildhintergründen ist in jedem Fall auf eine ruhige Gesamtwirkung zu achten!

 
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Beispiele für die Platzierung der Box-Variante in Bildhintergründen
 
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Das Logo darf nicht auf unruhigen Hintergründen positioniert werden.
 
1.3_03
 
Richtige Positionierung.
Nach Rücksprache auch als freie Variante
 

Nach vorheriger Rücksprache kann alternativ zur Box-Variante (Standard) auch die freie Variante verwenden werden. – Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, innerhalb des jeweiligen Partnerauftritts bzw. Sponsoringeinsatzes nur eine der beiden Varianten durchgängig zu verwenden – der gleichzeitige Einsatz beider Logovarianten ist nicht zulässig!

 

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Importvorlagen
 
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→ Logos sind bei der Lebensraum Tirol Holding zu beziehen

Für alle Logovarianten liegen digitale Vorlagen in unter­schiedlichen Farbvarianten und Dateiformaten (PDF, JPG, PNG uns SVG) vor. Andere als die hier gezeigten oder ein eigen­händiger Nachbau sind nicht zulässig! – Die Logovarianten werden durch unterschiedliche Datei­kürzel unterschieden.

Wofür werden die unterschiedlichen Dateiformate verwendet?

PDF-Logos
Für den Import in professionelle Layoutprogramme (z. B. Adobe®InDesign®) und zur Weiter­gabe eines Logos an Dritte (das PDF-Format ersetzt das bisher gebräuch­liche EPS-Format). Die vorbereiteten PDF-Logos sind vektorbasierend und damit beliebig vergrößerbar. Weiters lassen sie sich problemlos mit Adobe®Illustrator® öffnen. Für gedruckte Vorlagen sollten grundsätzlich PDF-Logos verwendet werden!

JPG- und PNG-Logos
JPG- und PNG-Dateien sind primär für den Import in Office-Anwendungen wie Microsoft®Word® und -Powerpoint® gedacht und bis zu einer Logobreite vo­n maximal 10 cm verwendbar. Im Unterschied zu JPG, unterstützt das PNG-Dateiformat auch transparente („durchsichtige“) Hintergründe, weshalb für PNG auch weiß-negative Logovarianten eingerichtet sind. JPG-Dateien sind im CMYK-Farbmodus definiert und primär für gedruckte Anwendungen gedacht, PNG-Dateien im RGB-Farb­modus primär für Screen- und Webanwendungen.

SVG-Logos
Scalable Vector Graphics (SVG, englisch für skalierbare Vektorgrafik) ist die vom World Wide Web Consortium (W3C) empfohlene Spezifikation zur Beschreibung zweidimensionaler Vektorgrafiken. Dieses Dateiformat, das auf XML basiert, wird für Web- und Appanwendungen verwendet.

 
 
Schutzabstand
 
Bei jeder Positionierung ist darauf zu achten, dass das Logo rundherum genug „Luft“ hat. Es sollte deshalb nicht zu knapp an den Seitenrand bzw. an Textblöcken, Bildern oder Kästen platziert werden. Die untenstehende Skizze zeigt den minimalen Schutzabstand, der rundherum der Höhe des „l“ entspricht.
 
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Mindestgrößen
 
Um die optimale Lesbarkeit vom Logo zu gewährleisten, sind folgende Mindestgrößen zu beachten:
 
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Farbe
 
Das Logo wird grundsätzlich rot auf weißem bzw. sehr hellem Hintergrund platziert. In Bildhintergründen oder andersfarbigen Flächen wird das Logo in der Regel negativ weiß verwendet, rot nur in nahezu weißen Bildausschnitten. Die schwarze Variante wird ausschließlich für einfärbige S/W-Anwendungen im Office-Bereich verwendet.
 
 

 

Platzierung in Bildhintergründen

 

Wird das Logo auf Bildern platziert, ist stets darauf zu achten, die passende Farbvariante (rot oder weiß) in ruhige Bildhintergründe mit ausreichend Abstand zu Bilddetails einzu­passen. Ist der Bildhintergrund unruhig, darf das Logo nicht darüber gelegt werden!

Bei der Platzierung auf Bildhintergründen ist in jedem Fall auf eine ruhige Gesamtwirkung zu achten!

 
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In Bildhintergründen wird die freie Variante des Logos in der Regel weiß negativ platziert.
 
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Das Logo darf nicht auf unruhigen Hintergründen positioniert werden.
 
1.2_03
 
Richtige Positionierung.
 
1.2_04
 
Die rote Variante darf nur verwendet werden, wenn der Kontrast zum Bild ausreichend ist – in der Regel also nur in nahezu weißen Bildausschnitten wie etwa der hier gezeigten Schneefläche.

Herkunftsmarken binden die Marke Tirol dezent in den jeweilige Partnerschaft oder Kooperation ein. Sie werden aus diesem Grund stets nur einfärbig schwarz, grau oder weiß angebracht.

Folgende Herkunftsmarken werden derzeit bei der Lebensraum Tirol Holding geführt:

 
 
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1-4_herkunftsmarken_korr_02
 
1-4_herkunftsmarken_korr_03
 
 
 

 

Importvorlagen

 
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→ Logos sind bei der Lebensraum Tirol Holding zu beziehen
 
 
Schutzabstand
 
Bei jeder Positionierung ist darauf zu achten, dass das Logo rundherum genug „Luft“ hat. Es sollte deshalb nicht zu knapp an den Seitenrand bzw. an Textblöcken, Bildern oder Kästen platziert werden. Die untenstehende Skizze zeigt den minimalen Schutzabstand, der der halben Höhe der Box entspricht.
 
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1-4_herkunftsmarken_korr_06
 
 
Mindestgrößen
Um die optimale Lesbarkeit vom Logo zu gewährleisten, sind folgende Mindestgrößen zu beachten:
 
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Farbe

Das Logo kann je nach Situation in den Farben Schwarz, Dunkelgrau, Mittelgrau, Hellgrau oder Weiß eingesetzt werden.
 
 
 

 

Platzierung in Bildhintergründen

 

Wird das Logo auf Bildern platziert, ist stets darauf zu achten, es mit ausreichend Abstand zu Bilddetails einzu­passen. Ist der Bildhintergrund unruhig, darf das Logo nicht darüber gelegt werden!

Bei der Platzierung auf Bildhintergründen ist in jedem Fall auf eine ruhige Gesamtwirkung zu achten!

 
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Beispiele für die Platzierung der Herkunftsmarken in Bildhintergründen
 
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Das Logo darf nicht auf unruhigen Hintergründen positioniert werden.
 
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Das Logo muss genügend Kontrast zum Hintergrund haben.
Unzulässige Farben!
Das Partner- und Sponsorenlogo darf nur in den zuvor gezeigten Farbvarianten wiedergegeben werden.
 
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Die Proportionen des Partner- und Sponsorenlogos dürfen nicht verändert werden.
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Das Partnerlogo darf nicht gedreht werden.
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Das Partnerlogo darf nicht mit einem Schlagschatten unterlegt werden.
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Die Dachmarke darf nicht zum Bestandteil eines anderen Logos werden.

 

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